Für einen Besuch der Wiesn mit Kleinkindern und Kindern sind die Mittagszeit und der frühe Nachmittag besonders zu empfehlen. Hier entzerren sich die Besucherströme erfahrungsgemäß und es ist wesentlich angenehmer und mit deutlich weniger Stress für die Eltern und ihre Kinder verbunden, über die Wiesn zu bummeln. Von Besuchen am Wochenende ist dringend abzuraten.
Kinderwägen auf dem Oktoberfest
Angesichts der großen Masse an Besucherinnen und Besuchern bestehen Gefahren gerade für Kinder, die in Kinderwägen geschoben werden. Deshalb gibt es zur Sicherheit von Kleinkindern Regelungen zum Besuch der Festwiese mit Kinderwägen. Es ist zu beachten, dass an Samstagen das Betreten der Wiesn mit Kinderwägen generell verboten ist. An den übrigen Tagen sind Kinderwägen nur bis 18 Uhr erlaubt.
Zum Stillen und Wickeln der Kinder kann man sich in die Kinder- und Jugendschutzstelle im Servicezentrum zurückziehen (Eingang „Festleitung“ hinter dem Schottenhamel-Zelt).
Zwischen 10 Uhr und 16 Uhr wird die Kinderfundstelle vom Frauensozialdienst des BRK betreut. Von 16 Uhr bis 23 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtjugendamtes für Sie da.
Wenn ein Kind seine Eltern verloren hat
Sollte ein Kind verloren gegangen sein, kann man in der Kinderfundstelle nachfragen, ob es schon dorthin gebracht worden ist (Telefon 2 33-8 28 20 oder 2 33-8 28 21) oder dort den Verlust des Kindes melden.
Kinder, die ihre Eltern nicht mehr finden, sollen am besten Schausteller, Zeltpersonal oder die Polizei ansprechen. Sie werden dann zur Kinder- und Jugendschutzstelle gebracht.
Damit die Suche nach dem Kind erfolgreich ist
Dazu noch ein Tipp: Eltern sollten mit ihrem Kind einen Treffpunkt vereinbaren, falls sie sich verlieren. Völlig ungeeignet dafür ist aber die Bavaria, das Riesenrad oder der Haupteingang. Dort herrscht stets unübersichtliches Gedränge. Geeignet sind zum Beispiel im Servicezentrum die Kinder- und Jugendschutzstelle oder auch die „Wiesn-Treffpunkte“. Möglichst am Anfang des Wiesnbummels gemeinsam dort hin gehen, um sich die Treffpunkte einzuprägen.
Bitte daran denken, dass der Akku des Handys voll geladen ist und das Handy eingeschaltet lassen. Eltern sollten den Kindern einen Zettel mit den Telefonnummern mitgeben, unter denen sie und andere Angehörige sicher zu erreichen sind. Dies erleichtert eine schnelle „Familienzusammenführung“.
Regelungen, die im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes gelten:
- Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20 Uhr nicht mehr in den Festzelten aufhalten.
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Ausschank und Konsum von Alkohol wie folgt:
- Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt – ebenso ist ihnen der Konsum nicht gestattet.
- Erst ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt erlaubt.
- Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken (Schnaps, Coctails, Limes usw.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Ebenso ist deren Konsum nicht erlaubt.
- Ausschank und Verkauf von Alcopops sind auf der Wiesn generell verboten.
- Neu: An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen untersagt
Diese Hinweise und Regelungen sollten dabei helfen, den Wiesnbesuch für Eltern und Kinder zu einem rundum gelungenen Ereignis zu machen.
Das Stadtjugendamt und die Redaktion wünschen viel Spaß auf der Wiesn.